§1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Förderverein der Grundschule Fichteschule Hannover“ und soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält er den Zusatz „e.V.“.
Der Verein hat seinen Sitz in Hannover.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Schuljahr.
§2
Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung der Schüler und Schülerinnen der Grundschule Fichteschule. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
§3
Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Schulverwaltung der Landeshauptstadt Hannover, die es unmittelbar und ausschließlich für die Bildung und Erziehung von Schülern und Schülerinnen zu verwenden hat. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
Die zur Erreichung seines Zweckes nötigen Mittel erwirbt der Verein durch:
§4
Mitgliedschaft
Mitglieder können Eltern jetziger und ehemaliger Schüler und Schülerinnen, ehemalige Schüler und Schülerinnen, Lehrer und ehemalige Lehrer sowie Freunde der Schule werden, die den Verein in seinen Bestrebungen unterstützen wollen. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
Der Austritt eines Mitgliedes kann zu jedem Monatsende erfolgen. Er muß gegenüber einem Vorstandsmitglied bis spätestens zum 3. des Monats schriftlich erklärt werden. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Schüler oder die Schülerin die GS Fichteschule verlassen hat und die Eltern nicht ausdrücklich erklären, dass Sie Mitglied bleiben wollen. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied die Mitgliedsbeiträge nicht zahlt. Der Ausschluss erfolgt, wenn ein Mitglied dem Zweck des Vereins zuwiderhandelt.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
§5
Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich mindestens 10,- €. Er kann durch Selbsteinschätzung freiwillig höher geleistet werden. Über eine etwaige Mindestbetragserhöhung entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Beiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten.
§6
Vorstand
§7
Mitgliederversammlung
§8
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in der Mitgliederversammlung mit der in §7,4 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung von 18.02.1997 errichtet.
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